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Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie dort vorgängig ein Gesuch um Kostengutsprache einholen. Prüfen Sie auch, ob allenfalls via Krankenkasse, Zusatzversicherung, Hausratversicherung, Touring Club Schweiz (TCS) oder Gewerkschaft/Berufsverband eine Rechtsschutzdeckung besteht.

Krankenkassen, IV und andere rechtliche Fragen: hier finden Sie Antworten!

Aufmerksamkeitsnotiz

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie dort vorgängig ein Gesuch um Kostengutsprache einholen. Prüfen Sie auch, ob allenfalls via Krankenkasse, Zusatzversicherung, Hausratversicherung, Touring Club Schweiz (TCS) oder Gewerkschaft/Berufsverband eine Rechtsschutzdeckung besteht.

Umgang mit der Invalidenversicherung (IV)

Recht

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie sind seit mehr als einem Jahr bei der IV angemeldet, haben aber immer noch keinen Bescheid erhalten. Inzwischen wurde Ihnen die Stelle gekündigt und das Krankentaggeld läuft bald aus.

Was können Sie tun?

Damit es vorwärts geht, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Verlangen Sie schriftlich die vollständigen Akten der Invalidenversicherung zu Ihrem Fall, inklusive der Akten, die sich laut IV «in Bearbeitung» befinden.
  • Studieren Sie die Akten, um zu prüfen, was gelaufen ist, und wo der Fall steht.
  • Wenn das Verfahrenstempo der Natur der Sache nicht angemessen erscheint, schreiben Sie der IV einen eingeschriebenen Brief mit folgendem Inhalt:
    • Setzen Sie eine Frist von 30 Tagen.
    • Fordern Sie dazu auf, bis zu einem bestimmten Datum einen schriftlichen Entscheid zu fällen (z.B. über berufliche Massnahmen, Taggeld, medizinische Abklärung oder Rente).
    • Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Verstreichen der Frist eine Rechtsverzögerungsbeschwerde erheben.

Das wirkt meistens. Wenn die gesetzte Frist trotzdem unbenutzt abläuft und weder ein nachvollziehbarer Zeithorizont für das weitere Vorgehen genannt wird noch mit einem baldigen Entscheid zu rechnen ist, sollten Sie eine Rechtsverzögerungsbeschwerde prüfen.